Der Antragsteller in der Sache der Ausstellung der Zweitausfertigung des Protokolls aus der Untersuchung und des Beschlusses für den LPG Behälter, der im Fahrzeug montiert wird, ist verpflichtet:
- eine vollständige Bezeichnung der Firma (oder Name und Vorname für natürliche Personen), Anschrift mit dem PLZ, Steuernummer (oder Identifikationsnummer), Telefonnummer anzugeben,
- die Identifikationsdaten des Behälters – Hersteller, Fabrikatnummer, Baujahr, Seriennummer, Inhalt, Betriebserlaubnisnummer, (auf dem Behälter) anzugeben,
- Die Gebühr 49,95 PLN aufs Konto des Technischen Aufsicht für Fahrzeuge, Bank Handlowy Warszawa Kto-Nr. 19 1030 1061 0000 0000 5381 2001, mit Bemerkung " die Gebühr für Ausstellung der Zweitausfertigung der Unterlagen für den LPG Behälter, Fabrikatnummer..." zu begleichen
- Die Zahlungsbeweiszweitschrift dem Antrag beizufügen.
Der Antrag auf Ausstellung der Zweitausfertigung des Protokolls aus der Untersuchung und des Beschlusses für den LPG Behälter richtet man an:
Oddzia³ Terenowego Transportowego Dozoru Technicznego in Gdañsk, ul. Kêtrzyñskiego 24b, 80-376 Gdañsk, Tel.: 0048 (58) 511-00-80, Fax.: 0048 (58) 305-42-49
Betriebsschild:
NR - Innensymbol des Behälters z.B. T6B
0482 - Behälternummer
07 12 - Baujahr und Baumonat
D - Behälterdurchmesser, hier 580
46 L - Flaschenlitrigkeit
E 20 - Nummer der Betriebserlaubnis des Behälters
|